Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise zu geistig-energetischer Heilarbeit (z.B. Reiki)

Geistig-energetische Heilarbeit dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte, der Gesundheitsvorsorge, zur Entspannung und Unterstützung des allgemeinen Wohlbefindens. Sie ersetzt keine medizinischen oder therapeutischen Dienste und grenzt sich deutlich von medizinischen und therapeutischen Diensten ab. Gesundheitliche Behandlung erfolgt durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten..

Geistig-energetische Heilarbeit wie z.B. Reiki, unterstützt und fördert die Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Körpers und kann dadurch Heilungsprozesse deutlich beschleunigen und fördern. Reiki wird angewandt gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesver-fassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 – 22).

Rechtliche Hinweise zu spirituellen Seminaren

Alle meine angebotenen spirituellen Seminare, dienen der Selbsthilfe, der Entspannung und Steigerung des Wohlbefindens. Sie ersetzen keine medizinischen oder therapeutischen Dienste und grenzen sich deutlich von medizinischen und therapeutischen Diensten ab. Gesundheitliche Behandlung erfolgt durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten.

Reiki-Anwendungen können bereits nach der Ausbildung in den ersten Reiki Grad gegeben werden, soweit der Anwender verantwortungsvoll und ethisch korrekt mit den Klienten umgeht und sich an die einschlägigen Rechtsvorschriften hält. Eine Ausbildung als Heilpraktiker, Therapeut oder in sonstigen medizinischen Fachberufen ist hilfreich, aber nicht zwingend, wenn Reiki-Anwender den vom Bundesverfassungsgericht 2004 ausdrücklich eröffneten Weg der geistig-energetischen Heilarbeit beschreiten und sich an die Vorgaben des Beschlusses (AZ: 1 BvR 784/03) halten.

Praktizierende ohne Heilerlaubnis müssen ohne Diagnosen und unabhängig von Symptomen arbeiten. Wichtig ist u.a. weiterhin das Einverständnis des Klienten, der schriftliche Hinweis, dass der Reiki-Praktizierende, insofern er nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, nicht über medizinische Kenntnisse verfügt und der Hinweis darauf, dass notwendige medizinische Behandlungen aufgrund der Reiki-Anwendung nicht abgebrochen oder unterlassen werden sollen.

Ärzte, Heilpraktiker, Physio- und Psychotherapeuten setzen Reiki innerhalb ihres eigenen therapeutischen Bereichs ein.

Rechtliche Hinweise zu Hypnose

Nicht-medizinische Hypnose ersetzt nicht die Dienste eines Arztes oder Therapeuten und grenzt sich deutlich von der Tätigkeit des Arztes und Therapeuten ab.

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner hypnotischen Anwendungen, dienen der allgemeinen Entspannung und Stressbewältigung, der Gesunderhaltung und Gesundheitsvorsorge, der Persönlichkeitsentwicklung, sowie der Unterstützung persönlicher Ziele (Gewichtsreduktion, Raucherentwöhnung etc.).

Nicht möglich sind Hypnosesitzungen bei Leiden mit medizinischem Hintergrund. Sollten Sie wegen eines Leidens in medizinischer, naturheilkundlicher oder medizinisch-therapeutischer Behandlung sein, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Therapeut.

Ich weise darauf hin, dass ich weder Diagnosen stelle noch Heilungsversprechen gebe. Ebenso ersetzen die Textinhalte dieser Webseite keinesfalls ärztliche Beratung und dürfen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose, Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden, immer an den Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens!